Alte Gesangbücher

Alte Gesangbücher

Im Grunde war es eine Liturgie- und Gesangbuchreform, die zur Gründung von Wilhelmsdorf und Korntal entscheidend beitrug.

Der König Friedrich I. hat nach seiner Selbstproklamation zum König am 1. Januar 1806 nach und nach die ganze kirchliche Struktur so verändert, dass die Kirche eine Institution des Staates wurde. Zum 1. Januar 1809 kam ein staatliches Gesetz des württembergischen Königs Friedrich I. heraus, das sowohl die Liturgie als auch das Gesangbuch im Sinne der Aufklärung veränderte. Viele alte Lieder des Pietismus (Hiller, Franke u.a.) und der Reformation fielen weg oder waren stark verfremdet umgedichtet worden.

Außerdem wurde auch die Liturgie im Gottesdienst entsprechend verändert.

Das neue Kirchenbuch – ohne Rücksprache des Königs mit kirchlichen Instanzen erlassen – war der Versuch, eine einheitliche Gottesdienstform für die ganze Württembergische Landeskirche zu schaffen. Ihr Verfasser war der Oberhofprediger Friedrich Gottlob Süskind. Er hatte sie im Geist des Supranaturalismus und der württembergischen Spätaufklärung erarbeitet. Dort war sehr viel von feierlicher Gesinnung die Rede, andererseits fehlte im Taufformular beispielsweise ein Hinweis auf Jesu Taufbefehl und die bis dahin übliche Absage vom Teufel.

Es war den Geistlichen untersagt, irgendwelche Veränderungen daran vorzunehmen.

Mancherorts brachten daher Eltern ihre Kinder nicht mehr zur Taufe. Pfarrer, die sich gegen die neue Ordnung und somit hinter ihre Gemeindeglieder stellten, wurden mit harten Strafen bedroht. Damals gab es viel Unruhe in Württemberg.

Diese Veränderungen in der Kirche durch die Entscheidung des Königs führte zur Auswanderung vieler Menschen aus pietistischen Kreisen nach Russland oder Amerika, wo ihnen Religionsfreiheit zugesichert wurde. Erst nach dem Tod Friedrich I. 1816 und der Krönung seines Sohnes Wilhelm I. kam es zu einer neuen Religionspolitik.

Korntal und Wilhelmsdorf wurden sozusagen in jener Zeit kleine Inseln in Württemberg, die das Recht (Privileg) bekamen wieder sowohl die alte Liturgie als auch das alte Gesangbuch zu verwenden.