Diese alte Abendmahlskanne soll an die bis heute gültige religiöse Selbständigkeit der Brüdergemeinde Wilhelmsdorf erinnern.
Nichts war den Kolonisten im Ried so wichtig, wie das sogenannte königliche Privilegium, das Recht, die kirchlichen Angelegenheiten selbst zu verwalten. Immer wieder war das Privilegium in Gefahr durch König, Verwaltung oder Landeskirche abgeschafft zu werden, konnte aber letztlich bis heute bewahrt werden. Die Brüdergemeinde ist als eigene Körperschaft öffentlichen Rechts selbständig, wenn auch vertraglich mit der Landeskirche Württemberg eng verbunden.
Die Siedler haben grundsätzlich das Recht die Liturgie und das gottesdienstliche Leben selbst zu gestalten, ihren Pfarrer selbst zu wählen und Taufe und Abendmahl selbständig zu regeln.
Bis heute gibt es keine eigene landeskirchliche Gemeinde in Wilhelmsdorf. Landeskirchler, die nicht der Brüdergemeinde angehören wollen, werden allerdings vom Pfarrer der Brüdergemeinde mitversorgt und können am Leben der Gemeinde teilnehmen.
Und wie ging es mit Benedict Nimser weiter?
Von 1847 an hatte Nimser in der neu geregelten Gemeinde als Leiter mitzuwirken. Er war Gemeinderat und Gemeinderechner bis zu seinem Tod, und in beiden Stellungen ein Mann, auf den man sich verlassen konnte. Das Wohl der Gemeinde war ihm eine Herzensangelegenheit. Doch die Strapazen der Jugendzeit offenbarten ihren Einfluss in zunehmender Kränklichkeit und viele Jahre plagte ihn Schlaflosigkeit.
Nachts, am 13. Juli 1863, stand sein Herz still. In der Gemeinde flossen viele Tränen um diese Säule der Gemeinde. Der Gemeindesprecher sagte über ihn:
Bei seiner Beerdigung musste der Gemeinde in seinem Auftrag noch gesagt werden: „Ich bin ein großer Sünder gewesen, aber mir ist Barmherzigkeit widerfahren!“